Hinweise zum Filmen & Fotografieren

Die Völklinger Hütte in Rotes Licht getaucht
Copyright: Weltkulturerbe Völklinger Hütte | Oliver Dietze

Filmen und Fotografieren im Weltkulturerbe Völklinger Hütte

Die Völklinger Hütte wurde von der UNESCO als erstes Industriedenkmal aus der Blütezeit der Industrialisierung in die Welterbeliste der UNESCO aufgenommen. Sie zählt heute, wie die Cheopspyramide, die große Chinesische Mauer, die Akropolis oder der Aachener Dom zu den herausragenden Welterbestätten der UNESCO. Foto – und Filmaufnahmen müssen daher mit der Stellung und der Wertschätzung des Weltkulturerbe Völklinger Hütte sowie den Aufgaben und dem Ansehen des Gestattungsgebers vereinbar sein.

Fotografieren, Filmen und sonstige Bild- und Tonaufzeichnungen in den Gebäuden und auf dem Gelände des Weltkulturerbes Völklinger Hütte sind unter folgenden Voraussetzungen gestattet:

Allgemeine Regeln

Anlagenteile und Maschinen im Weltkulturerbe Völklinger Hütte sind denkmalgeschützte Exponate und dürfen nicht bestiegen werden. Außerdem dürfen Sie nicht mit Beleuchtungskörpern und Effektmaschinen (z. Bsp. Nebelmaschinen, Pyrotechnik u. Ä.) bestückt oder als Ablage genutzt werden.

Alle an Foto- / Filmaufnahmen beteiligten Personen dürfen sich nicht an Orten aufhalten, die abseits der Besucherwege und innerhalb der für Besucher gesperrten Bereiche liegen.

Ausnahmeregelungen sind bei der Weltkulturerbe Völklinger Hütte GmbH zu beantragen und müssen von ihr schriftlich gestattet werden. 

Filmen & Fotografieren zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung.

Die entsprechenden Fotografien /Aufzeichnungen werden ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung angefertigt. Eine nachfolgende kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet und muss gesondert beim Weltkulturerbe Völklinger Hütte beantragt werden.

Die „private, nicht kommerzielle Nutzung“ schließt ausdrücklich aus: Modeaufnahmen, Sedcard-Shootings & Modelaufnahmen, Aktaufnahmen, Aufnahmen von Objekten (bspw. Autos), private Film- / Videoproduktionen (Musik- & Kunstvideos), Gruppenaufnahmen (bspw. Firmen / Sportmannschaften / Parteien), kommerzielle Foto Workshops und TfP-basierte Shootings.

Das Einstellen von Bild- und Tonaufzeichnungen jeglicher Art auf der privaten Homepage, und / oder privaten Social-Media-Kanälen, ist nur für private Zwecke gestattet.
Wir freuen uns, wenn Sie Ihre Fotos unter Einhaltung der oben genannten Bestimmungen mit dem Hashtag #völklingerhütte auf Ihren privaten Social-Media-Kanälen teilen oder auf Ihrer privaten Homepage veröffentlichen.

Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte ist nicht zulässig. (Von dieser Regelung ausgenommen sind Foto- und Filmaufnahmen, die zu Wettbewerben eingereicht werden. Hier ist eine temporäre Abtretung der Nutzungsrechte für Ausstellungen und Katalogpublikationen im Rahmen des Wettbewerbs gestattet. Sollten die Ausrichter von Wettbewerben die Rechte dauerhaft zur kommerziellen Nutzung erwerben wollen, ist dies dem Weltkulturerbe Völklinger Hütte vorab schriftlich anzuzeigen.)

Das private Fotografieren ohne Blitz und Stativ in Ausstellungen ist, wenn nicht anders ausgewiesen, gestattet.

Der Einsatz von Stativen in der übrigen Anlage ist grundsätzlich gestattet, sofern damit keine Beeinträchtigungen des Besucherverkehrs einhergehen.

Die Fotoerklärung für nicht-kommerzielles Fotografieren können Sie hier downloaden und ausgefüllt an der Kasse des Weltkulturerbes abgeben.  Ansonsten bitte das Formular bei Ihrem Besuch an der Kasse ausfüllen. 

Hochzeitsshootings

Hochzeitshootings in den Innenräumen des Weltkulturerbe Völklinger Hütte sind leider nicht möglich. Im Außengelände des Weltkulturerbes sind sie unter Beachtung aller in diesem Dokument sowie in den Allgemeinen Bedingungen für Foto-, Film und Fernsehaufnahmen genannten Bedingungen erlaubt. Jegliche Veröffentlichung dieser privaten Erinnerungsfotos ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die Nutzung der Fotos durch das Brautpaar in den sozialen Netzwerken und der eigenen privaten Homepage wird aber als privat betrachtet und ist erlaubt.

Eine vorherige Anmeldung beim Besucherservice unter visit@voelklinger-huette.org oder unter Tel. 06898 - 9 100 100 ist erforderlich.

Wir bitten ferner darum, dass die Hausordnung eingehalten und auf andere Besucherinnen und Besucher Rücksicht genommen wird.

Drohnenaufnahmen und das Vorfahren mit dem Brautauto sind leider nicht gestattet. 

Wenn ein(e) Fotograf:in Fotos auf seiner/ihrer Internetseite veröffentlichen oder als Werbemittel einsetzen möchte, kann er / sie dies formlos unter Vorlage der Aufnahmen per E-Mail beantragen. Diese Nutzung ist allerdings kostenpflichtig.

Gestattungspflichtige Film - & Fotoaufnahmen 

Für Innen- und Außenaufnahmen, einschließlich des großen Parkplatzes des Weltkulturerbes Völklinger Hütte, die nicht durch die Panoramafreiheit (UrhG §59) gedeckt sind, benötigen Sie grundsätzlich eine (kostenpflichtige) Gestattung.

Unter gestattungspflichtige Aufnahmen fallen: Modeaufnahmen, Sedcard-Shootings, Modelaufnahmen, Aktaufnahmen, Aufnahmen von Objekten (bspw. Autos), private Film / Videoproduktionen (Musik- & Kunstvideos), Gruppenaufnahmen (bspw. Firmen / Sportmannschaften / Parteien) kommerzielle Fotoworkshop und TFP basierte Shootings.

Beachten Sie bitte auch die Allgemeinen Bedingungen für Foto-, Film und Fernsehaufnahmen.

Bitte beantragen Sie die Gestattung der Foto- / und Filmaufnahmen mindestens zehn Werktage vor dem geplanten Aufnahmezeitpunkt mit unserem Antragsformular.

Foto- /und Filmaufnahmen am Wochenende und an den gesetzlichen Feiertagen werden grundsätzlich nicht gestattet.

Das Weltkulturerbe Völklinger Hütte stellt in seinen Räumlichkeiten und Freiflächen Kunst und Kunstgegenstände aus. Dafür erwirbt das Weltkulturerbe in der Regel nur die Rechte, die es für den Ausstellungsbetrieb benötigt.
Möchte der Gestattungsnehmer Kunstwerke in seiner Produktion nutzen, sind die dafür notwendigen Nutzungsrechte bei den Urhebern oder dessen rechtlichen Vertretern vor dem Foto- / Filmtermin selbst einzuholen. Der Gestattungsnehmer stellt das Weltkulturerbe Völklinger Hütte von möglichen Schadensersatzforderungen, die sich aus einer unberechtigten Nutzung von Kunstwerken ergeben, frei.

Aktuelle Berichterstattung und rein dokumentarische Aufnahmen.

Von diesen Regelungen ausgenommen sind die aktuelle Berichterstattung und rein dokumentarische Aufnahmen. Hier bitten wir um termingerechte Anmeldung in der Abteilung Kommunikation / Presse. Bitte beachten Sie unsere Regelungen zum Einsatz von Drohnen- und Multikopterflügen.

Gestattung und Kosten

Die Zustimmung zu Film- und Fotoaufnahmen erfolgt im Rahmen einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung über ein angemessenes Nutzungsentgelt.

Neben dieser Gebühr wird ein zusätzlicher Kostenersatz für alle durch die Aufnahmen verursachten Ausgaben sowie etwaige Einnahmeausfälle erhoben. Hierzu zählen insbesondere Personalkosten für die Aufsicht sowie Kosten für Strom und gegebenenfalls anfallende Reinigung.

Die Höhe des Nutzungsentgelts richtet sich u. a. nach der Prominenz des gewählten Motivs, der Höhe des technischen und personellen Aufwands und dem Verwendungszweck der Aufnahmen. Die Kosten werden Ihnen auf Anfrage mitgeteilt, wobei verbindliche Aussagen zur anfallenden Gebühr erst nach Prüfung des Antragsformulars getroffen werden können.

Das Weltkulturerbe Völklinger Hütte kann von einer Erhebung eines Nutzungsentgeltes teilweise oder vollständig absehen, insbesondere

  1. bei Berichterstattungen, bei denen aus zeitgeschichtlichen Anlass ein öffentliches Interesse besteht,
  2. bei Filmen und Abschlussproduktionen von Kunst- , Design- und Filmhochschulen und Universitäten, wenn der Vertrag mit der betreffenden Institution geschlossen wird, oder eine Bescheinigung von dieser Institution vorliegt.
  3. bei technikgeschichtlichen, kulturellen oder touristischen Dokumentationen, die Bauwerke, technische Zeitdokumente, Zeitzeugenprojekte, Kunst und Gartenanlagen des Weltkulturerbes Völklinger Hütte zum Schwerpunkt haben und diese damit bewerben. 

Einsatz von Drohnen / Multikoptern

Grundsätzlich bedürfen Luftaufnahmen, die über dem Grundbesitz der Weltkulturerbe Völklinger Hütte GmbH angefertigt werden, der Genehmigung. Das gilt auch, wenn dazu ferngesteuerte Drohnen, Multikopter o. Ä. für Film- oder Fotoaufnahmen eingesetzt werden.

Daher werden grundsätzlich nur in wenigen begründeten Ausnahmefällen und nur unter bestimmten Auflagen Aufnahmen mit solchen Fluggeräten genehmigt.

Der Einsatz führt zu einer erhöhten Gefährdung von Personen und den denkmalgeschützten Objekten des Weltkulturerbes Völklinger Hütte, zu einer möglichen Verletzung von Rechten Dritter und zu einer Störung des Kulturdenkmals.

Voraussetzung für die Genehmigung sind die Vereinbarkeit mit den örtlichen Schutzgebietsverordnungen, sowie die Einhaltung der ansonsten geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften.

Ihrem Antrag fügen Sie bitte je nach Gewicht des Fluggerätes bei:

  • einen entsprechenden aktuellen Versicherungsnachweis,
  • den EU-Kompetenznachweis für Drohnenpiloten (A1 & A3, kleiner EU-Drohnenführerschein) bzw. das Fernpilotenzeugnis (A2), abhängig von Gewichtsklasse und Gefährdungspotential des Fluggerätes.
  • einen Nachweis der Drohnenplakette am Fluggerät.

Kontakt

Ihren Antrag zur Film- / Fotogestattung mit den notwendigen Anlagen richten Sie bitte an:

Weltkulturerbe Völklinger Hütte
Abteilung Kommunikation
Rathausstraße 75-79
66333 Völklingen

Telefon: +49 (0)6898/9 100 – 171
E-Mail: communication@voelklinger-huette.org

Presseanmeldungen unter: +49 (0)6898/9 100 – 151
E-Mail a.leidinger@voelklinger-huette.org

Stand: 01.05.2023